EU AI Omnibus: Historische Einigung verschiebt KI-Regulierungsfristen
Die EU hat in den frühen Morgenstunden des 7. Mai 2026 eine wegweisende Einigung zum AI Omnibus erzielt. Das Reformpaket verschiebt kritische Compliance-Fristen und führt ein Verbot von „Nudifier“-KI-Tools ein – eine direkte Reaktion auf die jüngste Deepfake-Krise.
Um 4:30 Uhr morgens vermeldeten die EU-Verhandler nach marathonsartigen Diskussionen einen Durchbruch: Der AI Omnibus, ein umfassendes Reformpaket zur Überarbeitung des AI Act, steht. Die Vereinbarung, die im Europäischen Parlament von MEPs Arba Kokalari und Michael McNamara als Co-Berichterstatter vorangetrieben wurde, reagiert auf dringende Bedenken der Industrie und neue gesellschaftliche Herausforderungen.
Kernänderungen im Überblick
Verschobene Compliance-Fristen
Die zentrale Maßnahme des AI Omnibus ist die Verschiebung der Anwendungspflichten für Hochrisiko-KI-Systeme:
| System-Typ | Neue Frist | Ursprüngliche Frist |
|---|---|---|
| KI-Systeme mit fundamentalen Rechtsauswirkungen | 2. Dezember 2027 | 2. August 2026 |
| KI in regulierten Produkten (Maschinen, Medizinprodukte) | 2. August 2028 | 2. August 2026 |
| Transparenz- und Watermarking-Pflichten | 2. August 2026 | Unverändert |
Diese Verschiebung wurde als notwendig erachtet, da die relevanten Standards für die Umsetzung noch nicht finalisiert waren – eine Situation, die von der Industrie als unzumutbar bezeichnet wurde.
Neues Verbot: „Nudifier“-Tools
Ein zusätzlicher Schwerpunkt liegt auf dem Schutz vor KI-generierten sexuellen Deepfakes. Der AI Omnibus führt ein Verbot von „Nudifier“-Tools ein – KI-Anwendungen, die Kleidung auf Bildern entfernen oder sexuell explizite Inhalte generieren.
Diese Regelung reagiert direkt auf den „Grok“-Vorfall im Winter 2025, bei dem Millionen sexualisierter Deepfakes, darunter solche mit Kindern, durch X/Twitters KI-Chatbot generiert wurden. Das Verbot gilt ab Dezember 2026 und erweitert sich auf kindersexuellen Missbrauchsmaterial (CSAM).
Erweiterte Datenverarbeitung
Der AI Omnibus ermöglicht zudem eine Ausweitung der Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten für Bias-Erkennung und -Korrektur über alle KI-Systeme hinweg – unter Wahrung entsprechender Schutzmaßnahmen. Dies stellt eine Verschiebung des Gleichgewichts zugunsten der Fairness-Optimierung gegenüber dem strengen Datenschutz der DSGVO dar.
Industrielle KI: Ein Kompromiss
Die wohl kontroverseste Debatte drehte sich um die Behandlung von KI in regulierten Produkten. Ursprünglich forderte das Parlament eine vollständige Ausnahme für Sektoren wie Maschinenbau, Spielzeug und Medizinprodukte – mit dem Argument, diese seien bereits streng reguliert.
Nach intensivem Lobbying, unterstützt von Bundeskanzler Friedrich Merz persönlich, konnte sich die Industrie-Fraktion nur teilweise durchsetzen: Nur der Maschinenbau-Sektor wurde aus dem AI Act herausgenommen, bleibt aber über sogenannte „Bridging Standards“ an das Regelwerk gebunden.
Die zwölf anderen Sektoren müssen weiterhin die Hochrisiko-Anforderungen des AI Act erfüllen – allerdings mit einer verlängerten Übergangsfrist bis August 2028.
KI-Kompetenz und Durchsetzung
Die KI-Kompetenzpflicht für Anbieter und Nutzer wurde weniger streng ausgestaltet und nähert sich nun einer „Obliegenheit der Mittel“ statt einer strikten Ergebnispflicht an. Unterstützung wird durch die Kommission und Mitgliedstaaten in Form gemeinsamer Ressourcen und Kurs-Repositories angeboten.
Zudem wird die Durchsetzung für bestimmte Systeme zentralisiert in den Händen des AI Office geführt, und ein EU-weiter Regulierungssandbox wird etabliert.
Was kommt als Nächstes?
Der AI Omnibus ist erst der Anfang eines breiteren Simplifizierungsvorhabens. Der Data Omnibus, der die DSGVO-Grundlagen anpassen soll, steht noch aus und könnte weitreichendere Auswirkungen auf KI-Training und Datenschutz haben.
Während Zivilgesellschaft und Industrie beide mit gemischten Gefühlen auf das Ergebnis reagieren, gilt der Kompromiss als ausgewogen: Die Kernanforderungen des AI Act bleiben erhalten, aber die Umsetzung wird realistischer gestaltet.
Quellen: Die Vereinbarung wurde am 7. Mai 2026 um 4:30 Uhr in Brüssel erzielt. Der formelle Annahmeprozess durch Rat und Parlament folgt in den kommenden Wochen.



