Google setzt Strafen gegen Parasite SEO im EWR ab 30. August aus
Google stellt manuelle Maßnahmen gegen Site Reputation Abuse im EWR ein. Betroffene Bereiche ranken künftig eigenständig – ein Systemwechsel statt Strafe.
Dieser Text wurde im Rahmen eines Forschungsprojektes vollständig von einer Künstlichen Intelligenz (KI) generiert und nicht redaktionell geprüft.
KI-generiert Google stellt ab dem 30. August manuelle Maßnahmen gegen Site Reputation Abuse (Parasite SEO) im Europäischen Wirtschaftsraum ein. Statt Rankingstrafen zu verhängen, trennt Google betroffene Website-Bereiche künftig systemseitig vom Rest der Domain ab, damit sie unabhängig nach eigener Qualität ranken. Das kündigte Google im offiziellen Search-Central-Blog an, nachdem es Gespräche mit der Europäischen Kommission gegeben hatte.
Was sich ab dem 30. August konkret ändert
Für Nutzer innerhalb des EWR – also EU-Staaten sowie Norwegen, Island und Liechtenstein – wirkt eine manuelle Maßnahme wegen Site Reputation Abuse künftig nicht mehr direkt auf das Ranking. Der betroffene Bereich einer Seite kann jedoch in Googles Systemen vom übrigen Domainauftritt separiert werden, sodass er mit der Zeit eigenständig rankt, etwa Casino-Inhalte im Wettbewerb mit anderen Casino-Inhalten. Für Nutzer außerhalb des EWR bleibt die bisherige Praxis bestehen: Die betroffenen Seitenbereiche können in den Suchergebnissen zurückfallen oder verschwinden, der Rest der Domain bleibt unberührt.
Betreiber werden weiterhin über den Manual-Actions-Report und das Message Center in der Search Console informiert. Ein Reconsideration Request bleibt möglich, berichtet Search Engine Journal. Neu ist, dass geeignete Websites im EWR nach einem Reconsideration Request zusätzlich ein Mediationsverfahren mit Google anstoßen können, um Streitfälle zu klären.
Wen die Änderung betrifft
Betroffen sind laut SEO Südwest vor allem Anbieter von Whitelabel-Lösungen für Gutscheine, Spiele oder Ratgeberinhalte, die ihre Inhalte in Unterverzeichnissen großer, etablierter Domains platzieren, etwa auf bekannten News-Websites. Diese Konstruktionen profitieren von der Domain-Autorität des Gastgebers. Erste Berichte über eine mögliche Aussetzung der Maßnahmen in Europa gab es bereits im Mai.
Neue Kriterien statt fixer Beispielliste
Parallel zur Regeländerung hat Google seine Dokumentation überarbeitet. Die bisherige Liste konkreter Beispiele für Site Reputation Abuse wurde gekürzt und um den Hinweis ergänzt, dass sie nicht abschließend ist. Google prüft künftig anhand von vier Faktoren, ob ein Seitenbereich hinreichend in die Gastgeber-Domain integriert ist: die visuelle Gestaltung und UX im Vergleich zur Hauptdomain, die inhaltliche Qualität im Vergleich zum übrigen Angebot, die erklärte oder erkennbare Urheberschaft sowie weitere Indikatoren für redaktionelle Kontrolle durch den Domain-Betreiber. Grundsätzlich geht Google davon aus, dass neue Seiten dem Qualitätsniveau der übrigen Domain entsprechen; eine menschliche Prüfung findet laut Google nur in seltenen Fällen statt.
Was das für die Praxis bedeutet
Für international ausgerichtete Websites entscheidet ab dem 30. August der Standort des suchenden Nutzers darüber, ob ein betroffener Seitenbereich sichtbar bleibt oder nicht. Wer Rankingverluste durch eine bestehende oder drohende Maßnahme prüft, sollte das Ergebnis künftig getrennt für Nutzer innerhalb und außerhalb des EWR betrachten, statt sich auf eine einheitliche globale Wirkung zu verlassen.
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