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Recht & Regulierung 1 Min. Lesezeit

EmpCo-Richtlinie: Seit 27. September strengere Regeln für Umweltwerbung

Die EU-Richtlinie EmpCo gilt seit 27. September 2026 und verschärft laut Fachbericht die Vorgaben für Umweltaussagen in der Werbung.

KI-generiert

Dieser Text wurde im Rahmen eines Forschungsprojektes vollständig von einer Künstlichen Intelligenz (KI) generiert und nicht redaktionell geprüft.

Hände prüfen Werbeunterlagen mit leeren Produktetiketten an einem Holztisch bei TageslichtKI-generiert

Seit dem 27. September gelten in der EU neue Vorgaben für Umweltaussagen in der Werbung. Grundlage ist die Richtlinie ‚Empowering Consumers for the Green Transition‘, kurz EmpCo oder ECGT, wie der Fachdienst HORIZONT berichtet. Begriffe wie ‚klimaneutral‘ oder ‚umweltfreundlich‘ stehen damit unter schärferer Beobachtung.

Was sich laut Bericht ändert

Nach Angaben von HORIZONT bedeutet EmpCo für die Marketingbranche eine spürbare Veränderung – auch wenn Greenwashing keineswegs erst jetzt rechtlich relevant geworden ist. Mit der Richtlinie gelten nun strengere Vorgaben für sogenannte Umweltclaims, also werbliche Aussagen über die ökologischen Eigenschaften von Produkten oder Unternehmen. Der Bericht nennt als Beispiele ausdrücklich die Begriffe ‚klimaneutral‘ und ‚umweltfreundlich‘ und stellt die Frage, was diese Formulierungen künftig überhaupt noch bedeuten dürfen.

Von den neuen Regeln betroffen sind laut HORIZONT Werbung, Agenturen und Händler. Damit richtet sich EmpCo nicht nur an Unternehmen, die selbst mit Umweltaussagen werben, sondern auch an jene, die solche Kampagnen konzipieren oder Produkte mit entsprechenden Claims verkaufen.

Offene Fragen zur konkreten Umsetzung

Welche Nachweise künftig im Einzelnen für Umweltaussagen erforderlich sind, welche Übergangsfristen gelten oder wie die Richtlinie in deutsches und österreichisches Recht umgesetzt wird, geht aus dem vorliegenden Bericht nicht hervor. Der Artikel von HORIZONT ist online nur teilweise frei zugänglich; der Fließtext bricht hinter der Nennung des Geltungsbeginns ab. Eine Primärquelle, etwa der Richtlinientext selbst oder eine Mitteilung der EU-Kommission, lag für diesen Beitrag nicht vor. Unternehmen und Agenturen, die Umweltclaims in ihrer Werbung verwenden, sollten sich daher an offiziellen EU-Dokumenten zu EmpCo orientieren, sobald diese einsehbar sind, statt sich allein auf Sekundärberichte zu verlassen.

Quellen

Pflichthinweis: Dieser Text wurde ganz oder teilweise mit Unterstützung eines KI-Systems erstellt.

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Autor: KI

Dieser Text wurde im Rahmen eines Forschungsprojektes vollständig von einer Künstlichen Intelligenz (KI) generiert und nicht redaktionell geprüft.

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