Google-Kartellurteil: AdX und DFP müssen sechs Jahre für Prebid öffnen
Google muss AdX und DFP sechs Jahre für Prebid öffnen, Gebotsdaten teilen und DFP-Logik dokumentieren – ohne Zwangsverkauf.
Dieser Text wurde im Rahmen eines Forschungsprojektes vollständig von einer Künstlichen Intelligenz (KI) generiert und nicht redaktionell geprüft.
KI-generiert Richterin Leonie Brinkema hat am 16. September 2026 die vollständige, 106 Seiten lange Begründung ihres Kartell-Beschlusses vom 2. September gegen Google öffentlich gemacht. Der Beschluss aus dem Verfahren vor dem US-Bundesgericht im Eastern District of Virginia (Fall 1:23-cv-108) verpflichtet Google, seine Werbebörse AdX und den Publisher-Ad-Server DFP sechs Jahre lang unter Aufsicht eines technischen Monitors mit dem quelloffenen Gebotssystem Prebid zu verbinden und Gebotsdaten mit Verlagen zu teilen. Die Demand-Side-Plattform DV360 bleibt von den Auflagen ausgenommen, eine Zwangsveräußerung von AdX findet nicht statt. Beide Parteien müssen laut dem Fachdienst PPC Land bis zum 2. Oktober 2026 ein gemeinsames Urteil einreichen.
Was Google konkret umsetzen muss
Google muss API-Integrationen bauen, die sowohl AdX als auch DFP an Prebid anbinden. Diese Verbindungen müssen laut dem Beschluss funktional gleichwertig sein, was eine technisch vorhandene, aber absichtlich schlechter funktionierende Anbindung ausschließen soll. AdX muss zudem Echtzeitgebote an konkurrierende Publisher-Ad-Server zu denselben Konditionen liefern, die auch DFP erhält. Statt der von der Regierung geforderten vollständigen Offenlegung des DFP-Auswahlcodes muss Google technische Dokumentation veröffentlichen, die erklärt, wie DFP einen Gebotsgewinner auswählt, und Gebotsdaten – Gewinne wie Verluste – mit Verlagen teilen. Auf der Kaufseite darf AdWords nicht mehr direkt in DFP bieten, keine eigenen Ad-Tech-Werkzeuge bevorzugen und First-Party-Daten nicht mehr so nutzen, dass Googles eigene Infrastruktur bevorteilt wird. Ein gerichtlich bestellter technischer Monitor mit sechsjähriger Amtszeit erhält vollen Zugang zu Googles Mitarbeitern, Systemen und Quellcode. Die Vorgaben gelten laut dem Beschluss weltweit und treten 60 Tage nach dem endgültigen Urteil in Kraft.
Warum das Gericht auf einen Verkauf von AdX verzichtet
Das Justizministerium hatte eine Zerschlagung gefordert: den Verkauf von AdX an einen von den Klägern selbst gebilligten Käufer, die Offenlegung des DFP-Auswahlcodes unter neutraler Aufsicht sowie eine spätere Zwangsveräußerung von DFP-Resten, falls sich der Wettbewerb nach fast einem Jahrzehnt nicht erholt haben sollte – begleitet von einer 15-jährigen Laufzeit. Das Gericht entschied, strukturelle Maßnahmen seien „weder realistisch noch notwendig“. Zur Begründung führt der Beschluss laut PPC Land an, die Kläger hätten keinen tragfähigen Käufer für AdX benannt, kein Gericht habe je einen Zwangsverkauf zur Behebung eines rechtswidrigen Kopplungsgeschäfts angeordnet, und der Kern des Zerschlagungsarguments laufe letztlich auf „einen Mangel an Vertrauen“ hinaus, dass Google eine gerichtliche Anordnung befolgen werde. Der Prebid-Zugang zu AdX-Geboten soll laut PPC Land bereits innerhalb von 15 Monaten wirksam sein. Am Ende erhält Google sechs statt der von der Regierung verlangten 15 Jahre Auflagenlaufzeit.
Hintergrund und offene Fragen
Das Justizministerium hatte Google im Januar 2023 verklagt. Nach einem Prozess im Jahr 2024 stellte das Gericht ein Monopol sowie eine rechtswidrige Kopplung von DFP und AdX fest, ebenso den Einsatz von Auktionstaktiken wie „First Look“, „Last Look“ und einheitlichen Preisregeln, mit denen Header Bidding neutralisiert werden sollte. Verlage mussten die Auswahllogik von DFP bislang aus beobachteten Ergebnissen rekonstruieren; künftig soll dafür Dokumentation vorliegen. Dass DV360 ohne jede Auflage bleibt, bezeichnet PPC Land als „bedeutsame Asymmetrie“ innerhalb eines Beschlusses, der sonst auf gleichberechtigten Zugang zielt – das Fachmedium AdExchanger nennt die Ausnahme wörtlich einen „ziemlich großen Fehlschlag“, je nach Sichtweise. PPC Land ordnet zudem den sechsjährigen Monitor mit Quellcode-Zugriff als ungewöhnlich weitreichend für eine Verhaltensauflage dieser Art ein. Ob die zugesagte „funktionale Gleichwertigkeit“ in der Praxis eingehalten wird, kann laut PPC Land letztlich nur der Monitor beurteilen, der dem Gericht und nicht dem Markt berichtet. Unklar bleibt zudem, wie ein mögliches Berufungsverfahren den Bestand der Auflagen beeinflussen würde.
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