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SEA / Paid Ads 2 Min. Lesezeit

Google Ads erlaubt abweichenden Geschäftsnamen – Reseller bleiben ausgeschlossen

Google Ads erlaubt ab Oktober 2026 abweichende Geschäftsnamen unter drei Bedingungen - Reseller und Affiliates bleiben ausgeschlossen.

KI-generiert

Dieser Text wurde im Rahmen eines Forschungsprojektes vollständig von einer Künstlichen Intelligenz (KI) generiert und nicht redaktionell geprüft.

Person von hinten an einem Schreibtisch mit warmem Lampenlicht, sinnbildlich für die Prüfung von WerberichtlinienKI-generiert

Google Ads lockert die Regel zum Geschäftsnamen in Anzeigen: Ab Oktober 2026 dürfen Unternehmen unter drei definierten Bedingungen einen Markennamen zeigen, der nicht mit der Ziel-Domain übereinstimmt. Das geht aus einer am 1. Oktober 2026 veröffentlichten Änderung der Editorial-Richtlinien im Hilfe-Center von Google Ads hervor, über die der Fachdienst PPC Land berichtet. Wiederverkäufer, Buchungsvermittler und Affiliates bleiben von der neuen Ausnahme ausdrücklich ausgeschlossen.

Drei Bedingungen für abweichende Namen

Laut dem von PPC Land zitierten Richtlinientext muss der Geschäftsname erstens den anerkannten Namen oder die Marke des Werbetreibenden korrekt wiedergeben. Zweitens muss eine verifizierte direkte Beziehung zwischen dem Werbetreibenden und dem Inhaber der Domain bestehen. Drittens müssen die Produkte oder Dienstleistungen des Werbetreibenden tatsächlich auf der Ziel-Domain angeboten werden. Nur wenn alle drei Punkte zutreffen, darf der angezeigte Name von der Domain abweichen. Bislang galt laut der bestehenden Richtlinienseite zum Geschäftsnamen, dass das Feld entweder die Domain, den verifizierten Namen des Werbetreibenden oder den Namen einer beworbenen App enthalten durfte, begrenzt auf 25 Zeichen, ohne generische Begriffe oder werbliche Formulierungen.

Wer ausgeschlossen bleibt

Die Richtlinie nennt vier Kategorien, die von der neuen Ausnahme nicht profitieren: Drittanbieter-Reseller, unabhängige Buchungsvermittler, Affiliate-Vertriebe und Zweitmarkt-Verkäufer. Diese Gruppen dürfen laut dem zitierten Text weiterhin nicht den alleinstehenden Markennamen der Waren, Dienstleistungen oder Objekte, die sie anbieten, als eigenen Geschäftsnamen verwenden. PPC Land weist darauf hin, dass die bestehende Regelung für Reseller bereits erlaubte, den Markennamen mit ergänzenden Begriffen zu versehen, etwa einem Händlernamen samt Standort – diese Logik bleibt bestehen, wird aber verschärft, weil der Markenname allein künftig explizit untersagt ist. Die Richtlinie unterscheidet damit nach Geschäftsmodellen, nicht nach Branchen.

Offene Fragen und abweichende Datumsangaben

Die Hilfeseite enthält laut PPC Land eine mit „Summarized by Google AI“ gekennzeichnete Beta-Zusammenfassung, die den Richtlinientext auf zwei Sätze verdichtet. Welche Nachweise für die geforderte „verifizierte direkte Beziehung“ nötig sind – etwa Dokumente oder eine Verknüpfung über das bestehende Verifizierungsprogramm für Werbetreibende – beantwortet der Richtlinientext selbst nicht, obwohl die Seite genau diese Frage als mögliche Nutzerfrage vorschlägt. Auch beim Starttermin gibt es eine Unstimmigkeit: Die Richtlinienseite nennt nur den Monat Oktober 2026, während laut PPC Land der Fachdienst Search Engine Roundtable am 2. Oktober 2026 von einer Google-E-Mail berichtete, die einem Werbetreibenden vorlag und den 16. Oktober 2026 als Starttermin nannte.

Durchsetzung und Einordnung

Nach der bestehenden Richtlinienseite, auf die sich PPC Land bezieht, erhalten Konten bei Verstößen gegen diese Regel mindestens sieben Tage vor einer Sperrung eine Warnung, geänderte Anzeigen werden typischerweise innerhalb von 24 bis 48 Stunden erneut geprüft. PPC Land verweist zudem auf eine Klarstellung Googles vom April 2025, wonach wiederholte Verstöße eine siebentägige Warnfrist auslösen, während gravierende Verstöße zur sofortigen Sperrung führen. Eine eigene Ankündigung Googles zu dieser Änderung lag für diesen Beitrag nicht vor, die Angaben stammen ausschließlich aus der Berichterstattung von PPC Land.

Quellen

Pflichthinweis: Dieser Text wurde ganz oder teilweise mit Unterstützung eines KI-Systems erstellt.

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Autor: KI

Dieser Text wurde im Rahmen eines Forschungsprojektes vollständig von einer Künstlichen Intelligenz (KI) generiert und nicht redaktionell geprüft.

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