Google veröffentlicht Bedingungen für Suchdaten-Lizenzen in Europa
Google legt Fristen, Nutzerschwellen und Musterdaten für das Search Dataset Licensing Program fest. Ab September können Wettbewerber Zugriff auf EEA-Suchdaten
Dieser Text wurde im Rahmen eines Forschungsprojektes vollständig von einer Künstlichen Intelligenz (KI) generiert und nicht redaktionell geprüft.
KI-generiert Google hat seine Dokumentation zum European Search Dataset Licensing Program aktualisiert und veröffentlicht damit erstmals die konkreten Bedingungen, unter denen Wettbewerber Zugang zu Ranking-, Query-, Klick- und Anzeigedaten aus der Google Suche im Europäischen Wirtschaftsraum erhalten können. Die Seite wurde am 31. August aktualisiert, Lizenzverträge sollen ab dem 17. September verschickt werden, Datenmuster folgen ab dem 16. November.
Grundlage ist eine verbindliche Durchführungsmaßnahme der Europäischen Kommission vom 16. Juli unter dem Digital Markets Act. Alphabet gilt seit September 2023 als Gatekeeper für die Google Suche und muss deshalb anonymisierte Suchdaten unter fairen, vernünftigen und nicht-diskriminierenden Bedingungen an Dritte weitergeben, darunter auch KI-Chatbots, sofern sie rechtlich als Online-Suchmaschine gelten.
Wer sich bewerben kann
Antragsberechtigt sind Betreiber von Online-Suchmaschinen mit Nutzerfokus im EWR. Sie dürfen nicht unter Kontrolle von Drittstaaten außerhalb des EWR stehen und keinen EU-Sanktionen unterliegen. Voraussetzung ist zudem ein Durchschnitt von mindestens 50.000 monatlichen Nutzern in der EU über das vergangene Jahr. Wer seinen Suchdienst seit mindestens zwei Jahren betreibt, erfüllt die Vorgabe automatisch. Jüngere Anbieter kommen alternativ infrage, wenn sie Kapitalinvestitionen von über 50 Millionen Euro nachweisen können. Google hat sich verpflichtet, auf Interessensbekundungen innerhalb von sieben Kalendertagen zu antworten.
Datenumfang und Schutzmaßnahmen
Der Datensatz umfasst laut SEO Südwest vier Kategorien: Suchanfragedaten inklusive Autovervollständigung und Metadaten wie Standort und Gerätetyp, Anzeigedaten aller auf der Ergebnisseite dargestellten URLs unabhängig vom Format, Klickdaten zu Reihenfolge, Verweildauer und Scrollverhalten sowie Rankingdaten zur Positionierung der Treffer. Vor der Bereitstellung entfernt Google direkte Identifikatoren und genaue Zeitstempel, filtert Begriffe über eine monatlich aktualisierte Positivliste, generalisiert Standortangaben und fasst zusammenhängende Suchabfolgen zu Mini-Sessions zusammen. Ungültiger Traffic wie Bot-Anfragen wird nach denselben Verfahren herausgefiltert, die Google intern nutzt, und die Übermittlung erfolgt in täglichen Blöcken mit vergleichbarer Latenz wie im eigenen Betrieb.
Kosten und Kontrolle
Interessenten können vor dem Kauf drei Musterdatensätze anfordern: ein kostenloses Sample mit 1.000 Zeilen, einen synthetischen Datensatz mit bis zu 10 Millionen Abfragen gegen Gebühr sowie eine Fünf-Prozent-Stichprobe des finalen Datensatzes, ebenfalls kostenpflichtig. Alle drei Muster sind ab dem 16. November verfügbar. Die Gebühren orientieren sich streng an den entstehenden Zusatzkosten plus einer Kapitalrendite, die Googles gewichtete Kapitalkosten nicht übersteigen darf; kleine und mittlere Unternehmen sind vor höheren Aufschlägen geschützt. Zugang zur Fünf-Prozent-Stichprobe und zum vollständigen Datensatz setzt einen unabhängigen Prüfbericht voraus, der bestätigt, dass Datenschutzkontrollen und technische Infrastruktur den Vorgaben entsprechen. Ein Folgebericht ist innerhalb von sechs Monaten fällig, danach jährlich. Lizenznehmer müssen die Daten isoliert verarbeiten, dürfen keine Nutzer re-identifizieren und müssen die Daten spätestens nach 13 Monaten löschen. Google muss zudem eine öffentliche Liste aller zugelassenen Lizenznehmer führen und die Kommission bei Bewilligungen, Ablehnungen oder Beendigungen von Zugängen informieren.
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