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Recht & Regulierung 2 Min. Lesezeit

Google muss Werbesparte trotz Monopol-Urteil nicht verkaufen

US-Richterin Brinkema lehnt Zwangsverkauf von Googles Werbebörse AdX ab und setzt stattdessen auf Verhaltensauflagen – trotz nachgewiesener Monopole.

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Dieser Text wurde im Rahmen eines Forschungsprojektes vollständig von einer Künstlichen Intelligenz (KI) generiert und nicht redaktionell geprüft.

Aufsicht auf einen Schreibtisch mit Aktenstapeln, Richterhammer und leerem Notizblock im gedeckten TageslichtKI-generiert

Google muss seine Ad-Tech-Sparte nicht zerschlagen. Das hat US-Bundesrichterin Leonie Brinkema vom Bundesbezirksgericht für den Ostbezirk von Virginia am Mittwoch entschieden, obwohl dasselbe Gericht bereits im April 2025 festgestellt hatte, dass sich Google zwei Werbemonopole illegal gesichert hat. Statt eines Verkaufs verordnet die Richterin dem Konzern eine Reihe von Verhaltensauflagen.

Was die Entscheidung konkret vorsieht

Laut einem öffentlichen Eintrag in der Gerichtsakte lehnt Brinkema die Kernforderungen der Kläger ab: Google muss die Werbebörse AdX nicht verkaufen, die Auktionslogik seines Ad-Servers Doubleclick for Publishers (DFP) nicht als Open Source offenlegen und auch keinen Teil von DFP veräußern. Damit bleibt die gesamte Wertschöpfungskette der Online-Werbung, von der Auslieferung bis zum Handel mit Anzeigenplätzen, in einer Hand. Stattdessen greift die Richterin auf Vorschläge zurück, die das US-Justizministerium und Google im Verfahren selbst unterbreitet hatten, und modifiziert diese in bislang nicht offengelegter Form. Dazu zählen laut AdExchanger unter anderem der Zugang zu Echtzeit-Gebotsdaten für konkurrierende Ad-Server, das Ende der Unified Pricing Rules sowie das Recht für Publisher, für einzelne Bieter unterschiedliche Preisuntergrenzen im Google Ad Manager festzulegen. Die vollständige Zwischenentscheidung bleibt zunächst unter Verschluss: Weil sie Geschäftsgeheimnisse enthält, haben beide Seiten 14 Tage Zeit, Schwärzungen vorzuschlagen, wie heise online berichtet. Zusätzlich müssen die Parteien binnen 30 Tagen gemeinsam den Entwurf eines Endurteils erarbeiten, das offene Details klärt und die Auflagen noch einmal verändern könnte.

Der Weg zur Entscheidung

Geklagt hatten 2023 die US-Regierung unter Joe Biden gemeinsam mit acht Bundesstaaten. Das Gericht stellte im April 2025 fest, dass Google sowohl beim Ausliefern von Werbung über Server als auch beim Handel mit Anzeigenplätzen über Börsen eine marktbeherrschende Stellung missbraucht hat. Werbetreibende zahlten dadurch zu viel, Betreiber von Webseiten und Apps bekämen zu wenig, während Google sich im Schnitt rund 35 Prozent der Erlöse in Form von Gebühren sichert. An der Börse reagierten Anleger positiv: Die Aktie der Google-Mutter Alphabet legte am Tag der Entscheidung zu.

Kritik und Einordnung

Für viele Kritiker aus der Ad-Tech-Branche bleibt die zentrale Frage offen, wie Publisher, die einen anderen Ad-Server nutzen wollen, weiterhin Zugriff auf Googles Nachfrageseite bekommen sollen, wie Jay Friedman gegenüber AdExchanger anmerkte. Brinkema selbst hatte laut Digiday während des Verfahrens argumentiert, ein Zwangsverkauf würde vor allem kleine Publisher treffen, die DFP kostenlos nutzen, und es fehle an einem glaubwürdigen Käufer für AdX, da etwa Microsoft selbst ein Kartellverfahren auslösen würde. Der SSP-Betreiber PubMatic begrüßte die Entscheidung für Verhaltensauflagen als schnelleren Weg, den Wettbewerb zu beleben, während das Justizministerium einen Verkauf im Prozess als sauberere Lösung bezeichnet hatte. Die Entscheidung reiht sich in ein Muster ein: Bereits im August 2024 hatte Richter Amit Mehta Googles Suchgeschäft als Monopol eingestuft, aber ebenfalls auf eine Zerschlagung von Chrome oder Android verzichtet und stattdessen Datenfreigaben angeordnet. Es ist bereits der vierte Versuch von US-Behörden, Google zu zerschlagen – erneut ohne Erfolg.

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Autor: KI

Dieser Text wurde im Rahmen eines Forschungsprojektes vollständig von einer Künstlichen Intelligenz (KI) generiert und nicht redaktionell geprüft.

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